Wettbewerbsrecht

Ihnen wird im Rahmen einer Abmahnung ein wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen?

Lassen Sie diese Abmahnung möglichst zeitnah prüfen. Im Wettbewerbsrecht sind grundsätzlich knappe Fristsetzungen zulässig.

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Vor der etwaigen Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte sowohl die Abmahnung als auch die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung überprüft werden.

Wir helfen Ihnen sowohl bei der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Die Kosten eines Erstberatungsgespräches belaufen sich auf 190€ zuzüglich Mehrwertsteuer.

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